(Mehr-)vergleichchaos

  • Hallo liebes Forum,

    Ich bin mir gerade rechnerisch sehr unsicher und würde mich über Meinungen freuen.

    Kl. und Bekl. haben mehrere unterschiedliche Verfahren miteinander geführt und sich schließlich in einem Vergleich (vor einem anderen Gericht) geeinigt.
    Der Vergleichstext: In allen Verfahren trägt der Beklagte die Kosten. Der Kläger nimmt die Klagen zurück, der Beklagte stellt keinen Kostenantrag. SW: 3.000 EUR (kein Mehrvergleich)

    In meinem Verfahren hat also der Kläger die Klage zurückgenommen und der Beklagte prompt Kostenantrag gestellt.
    Der Richter hat aufgrund der Vorlage des Vergleichs dem Beklagten die Kosten auferlegt.

    KV stellt KFA mit einer 1,3 VG aus dem hiesigen SW 25.000,00, habe ich auch antragsgemäß festgesetzt.

    Nunmehr erging Beschwerde mit der Begründe, die VG sei bereits von dem anderen Gericht (wo der Vergleich geschlossen wurde) festgesetzt worden. Tatsächlich hat das dortige Gericht einen KfB aus dem zusammengesetzten Streitwert (unser SW + deren SW: 28.000,00 ) erlassen über VG, TG und EG. Warum erschließt sich mir bisher nicht.

    In meinem Verfahren gabs eine KGE und eine VG ist auch entstanden.

    Der Beschwerdeführer hat dargetan, er sei mit einer Teil-Abhilfe i.H. des noch festzusetzenden Betrages einverstanden (wenn man den bereits festgesetzten Betrag abzieht, ergibt sich noch ein Restbetrag).
    Beschwerdegegner behauptet jetzt, es sei entgegen der richterlichen Festsetzung ein Mehrvergleich gewesen, daher die Addition aller SW richtig (es wurde aber kein Abgleich nach 15 Abs. 3 durchgeführt und keine 0,8 VG für Protokollierung Vergleich beantragt).
    Ich tendiere dazu, es als unterschiedliche Angelegenheiten zu sehen und der Beschwerde abzuhelfen hinsichtlich des noch offenen Teilbetrags.

    Wie seht ihr das?
    Danke!


  • Nunmehr erging Beschwerde mit der Begründe, die VG sei bereits von dem anderen Gericht (wo der Vergleich geschlossen wurde) festgesetzt worden. Tatsächlich hat das dortige Gericht einen KfB aus dem zusammengesetzten Streitwert (unser SW + deren SW: 28.000,00 ) erlassen über VG, TG und EG. Warum erschließt sich mir bisher nicht.

    Ich auch nicht so ganz.
    Ich nahm zunächst an, weil dort gemäß Nr. 3101 VV RVG eine 0,8 VG für den Mehrwert entstanden ist (das erscheint mir übrigens zweifelsfrei, wenn doch insoweit eine Einigung protokolliert wurde) und die Deckelung nach §15 III RVG zu beachten war. Aber irgendwie passt das rechnerisch nicht.

    nach neuem Recht wäre dies nämlich so:

    1,3 VG aus 3.000 € --> 288,60 €
    0,8 VG aus 25.000 € --> 699,20 €
    987,80 €

    nach §15 Abs. 3 RVG jedoch maximal:
    1,3 VG aus 28.000 € --> 1.241,50 € (mithin nicht zu beachten).

    Eine Anrechnung des den Vergleichsbetrages nach §15 III RVG übersteigenden Teil des der Gebühren auf deine VG gemäß Nr. 3101 Abs. 1 VV RVG scheint daher auch nicht geboten zu sein, weil es keinen übersteigenden Betrag gibt.

    Die (womöglich) unrichtige Festsetzung des anderen Gerichts scheint mir irrelevant. Insbesondere liegt keine materielle Rechtskraft vor, weil das andere Gericht nicht über die bei dir streitige VG entschieden hat, sondern über die im dortigen Verfahren (dem Grunde nach, nicht der Höhe nach) zweifelsfrei entstandenen VG. Das dort womöglich zu viel festgesetzt wurde ist m.E. für dein KFV ohne Belang.
    Mir scheint die Beschwerde daher unbegründet.

  • Das Problem im dortigen Verfahren scheint mir, dass im Vergleich der Sw auf 3.000 festgesetzt wurde und kein Vergleichsmehrwert oder sonstige Streitwerte erwähnt wurden. Es wurden wohl mehrere Verfahren verglichen, wieso also ausgerechnet unser SW miteingerechnet wurde weiß ich nicht. Der dortige KfA wurde mir eingereicht und lautet nur auf VG, TG, EG aus dem Gesamtstreitwert, weitere Gebühren oder Anrechnungen sind nicht enthalten.

    Aber wenn ich dich richtig verstehe, ist das sowieso alles egal für meine VG, weil die festsetzungsfähig ist auch wenn sie ggf. schon von dem anderen Gericht teilweise oder vollständig mitfestgesetzt wurde?
    Vielen Dank für die Hilfe :)

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