Hallo liebes Forum,
Ich bin mir gerade rechnerisch sehr unsicher und würde mich über Meinungen freuen.
Kl. und Bekl. haben mehrere unterschiedliche Verfahren miteinander geführt und sich schließlich in einem Vergleich (vor einem anderen Gericht) geeinigt.
Der Vergleichstext: In allen Verfahren trägt der Beklagte die Kosten. Der Kläger nimmt die Klagen zurück, der Beklagte stellt keinen Kostenantrag. SW: 3.000 EUR (kein Mehrvergleich)
In meinem Verfahren hat also der Kläger die Klage zurückgenommen und der Beklagte prompt Kostenantrag gestellt.
Der Richter hat aufgrund der Vorlage des Vergleichs dem Beklagten die Kosten auferlegt.
KV stellt KFA mit einer 1,3 VG aus dem hiesigen SW 25.000,00, habe ich auch antragsgemäß festgesetzt.
Nunmehr erging Beschwerde mit der Begründe, die VG sei bereits von dem anderen Gericht (wo der Vergleich geschlossen wurde) festgesetzt worden. Tatsächlich hat das dortige Gericht einen KfB aus dem zusammengesetzten Streitwert (unser SW + deren SW: 28.000,00 ) erlassen über VG, TG und EG. Warum erschließt sich mir bisher nicht.
In meinem Verfahren gabs eine KGE und eine VG ist auch entstanden.
Der Beschwerdeführer hat dargetan, er sei mit einer Teil-Abhilfe i.H. des noch festzusetzenden Betrages einverstanden (wenn man den bereits festgesetzten Betrag abzieht, ergibt sich noch ein Restbetrag).
Beschwerdegegner behauptet jetzt, es sei entgegen der richterlichen Festsetzung ein Mehrvergleich gewesen, daher die Addition aller SW richtig (es wurde aber kein Abgleich nach 15 Abs. 3 durchgeführt und keine 0,8 VG für Protokollierung Vergleich beantragt).
Ich tendiere dazu, es als unterschiedliche Angelegenheiten zu sehen und der Beschwerde abzuhelfen hinsichtlich des noch offenen Teilbetrags.
Wie seht ihr das?
Danke!