Testamentsvollstrecker überlasst Grundvermögen den Erben zur freien Verfügung

  • Hallo,
    ich habe Grundbücher, in denen TV Vermerke eingetragen sind. Es lagen zur Berichtigung/Eintragung Erbschein und TV Zeugnis vor.

    Nun soll ich die TV Vermerke löschen. Ein entsprechender Antrag des TV liegt vor, ebenso eine Erklärung in der Form des § 29 GBO, aus der hervorgeht, dass der TV das Grundvermögen den Erben zur freien Verfügung überlassen hat. Soweit, so schön. Da kein TV Zeugnis vorlag, habe ich mir die NL-Akten beigezogen. Aus denen ergibt sich, dass der TV gegenüber dem NL-Gericht schon im November erklärt hat, dass die Testamentsvollstreckung beendet sei und er sein Amt daher niederlegt. Das TV Zeugnis hat er dort ebenfalls eingereicht.
    Ich habe daher geschrieben, dass die Erklärung der Freigabe gar nicht mehr von dem TV abgegeben werden kann, da er das Amt bereits niedergelegt hat. Es käme nur die Vorlage eines neuen Erbscheins ohne die Anordnung der Testamentsvollstreckung in Betracht.

    Das ist natürlich mit Kosten verbunden, weshalb der TV nun fragt, ob es nicht die Möglichkeit gäbe, dass er mir in der Form des § 29 GBO erklärt, dass er das Grundvermögen den Erben bereits vor November zur freien Verfügung überlassen hat und erst danach gegenüber dem NL-Gericht die Niederlegung des Amtes erklärt hat. Wie seht ihr das? Gibt der TV die Erklärung der Freigabe gegenüber dem Grundbuchamt ab und muss daher bei Abgabe der Erklärung noch im Amt sein, oder gibt er die Erklärung gegenüber den Erben ab und mir würde diese "nachträgliche" Erklärung reichen?

    Für Tipps und Hinweise wie man die Kuh noch vom Eis kriegen würde, wäre ich dankbar :)

    VG Muschel

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