Nutzungsentschädigung durch 'Hausbesetzer'

  • Zur Masse im Insolvenzverfahren ü.d.V. des S gehört ein Hausgrundstück. In dem Haus lebt der H, der zeitgleich mit der Verfahrenseröffnung dort eingezogen ist. Die Aufforderungen des IV, hierfür eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, ignoriert H.

    Frage: Aus welchem Rechtsgrund könnte der Masse ein Anspruch auf monatliche Nutzungsentschädigung zustehen? Ein Mietverhältnis hat ja nie bestanden, folgt die Zahlungspflich direkt aus dem Eigentumsrecht?

    Grüße

  • Bei der Gelegenheit erinnere ich mich dunkel daran, dass ja auch ein Schuldner, der in der masseeigenen Immobilie wohnt, u.U. Nutzungsentschädigung an die Masse zahlen muss. Es gab da irgend eine Entscheidung (OLG, glaube ich), aus der das entnommen wurde. Kann mir da jemand einen Tipp geben?

    Danke!

  • Bei der Gelegenheit erinnere ich mich dunkel daran, dass ja auch ein Schuldner, der in der masseeigenen Immobilie wohnt, u.U. Nutzungsentschädigung an die Masse zahlen muss. Es gab da irgend eine Entscheidung (OLG, glaube ich), aus der das entnommen wurde. Kann mir da jemand einen Tipp geben?

    Danke!


    Verpflichtung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung des Schuldners: BGH, IX ZB 59/14 vom 19.11.2015

    Zur Verpflichtung der Zahlung einer Nutzungsentschädigung durch Dritte: OLG Nürnberg, 5 U 215/05 vom 24.06.2005

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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