Vormerkung bzgl. Teilfläche

  • Hallo,

    beantragt ist 1. die Vereinigung mehrerer Grundstücke und als 2. Antrag die Eintragung einer Vormerkung an einer noch zu vermessenen Teilfläche von 7.800 qm aus den Grundstücken 1,2,3,4 und 5 (entspricht den gleichen Flurstücken, die zuvor vereinigt werden sollen). Die Vereinigung ist momentan nicht möglich, da die Grundstücke unterschiedlich belastet sind und die Pfandfreigabeerklärung noch nicht vorliegt. Der Notar möchte, dass die Vormerkung schon eingetragen wird. Ist dies grundsätzlich möglich? ich war bisher auf dem Stand, dass ich erst die Vereinigung vollziehen muss, bevor ich die Vormerkung wie oben beantragt eintragen kann. Nun meinte eine Kollegin, dass man auch eine Teilfläche aus mehreren Grundstücken mit einer Vormerkung belasten kann. Kann jemand weiter helfen?

  • Die Teilfläche ist in jedem Fall dieselbe, es ändert sich nur die Beschreibung hinsichtlich des betroffenen Grundbesitzes bei der Eintragung. Die Eintragung kann also erfolgen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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