Hallo,
ich habe schon ewig keine Kosten mehr gemacht und stehe ein bisschen auf dem Schlauch.
Folgendes ist passiert:
MB ergangen
Widerspruch gegen MB (fristgerecht)
Rücknahme Widerspruch
VB ergangen
Einspruch gegen VB
nach Anspruchsbegründung und vor Abhaltung eines Termins erklärt KlV Erledigung der HS, weil Bekl. gezahlt hat
Beschl., dass d. Bekl. die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Kann der KlV die Gebühr 3308 VV RVG im KFB festgesetzt verlangen?