Mutwilligkeit Bedarfsgemeinschaft

  • Guten Morgen,

    vorweg: bei uns ist in Hartz IV Sachen nicht jeder neue Bescheid eine neue Angelegenheit sondern die in den Beschieden steckende rechtliche Problematik .- also fehlerhafte Einkommensanrechnung, fehlerhafte Übernahme Kosten Unterkunft und Heizung etc.

    So nun meine Frage/Problem:

    Ich habe eine Bedarfsgemeinschaft bestehend aus Mann und Frau. Die Frau hat im November 21 Beratungshilfe erhalten für die Angelegenheit "Nichtberücksichtigung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II u.a".... Für die gleiche Angelegenheit bekommt sie bei uns in der Regel keine erneute Beratungshilfe, außer sie wäre umgezogen oder an der Gesetzlage/Rechtsprechung hätte sich in der Zwischenzeit etwas geändert.
    Durch die Beratung durch den Anwalt wurde sie in die Lage versetzt (zumindest soll es so sein), zukünftig ihre Bescheide bzgl. der Kosten für Unterkunft und Heizung selbst zu prüfen und mit der in der Beratung erhaltenen Information, was ihr tatsächlich zustehe, zu vergleichen. Das Widerspruchsverfahren kann sie dann selbst führen und sogar den vorherigen anwaltlichen Widerspruch als Muster verwenden. Der erneute Antrag fällt unter die Mutwilligkeit.
    Sofern sie tatsächlich nicht in der Lage sein sollte, trotz vorheriger Beratung, die gleiche Angelegenheit selbst zu klären, kann sie das entsprechend glaubhaft machen. Das ist bei der in meinen Fall vorhanden Frau aber nicht der Fall. Sie ist examinierte Krankenschwester. Da ist anzunehmen, dass sie nach anwaltlicher Beratung in einem gleichgelagerten Fall selbst tätig werden kann.

    Vorstehende Haltung unseres Amtsgerichts ist den hiesige Anwälten nunmehr klar geworden und kamen auch mit Rechtsmittel bei uns nicht weiter. Anwälte sind ja nicht dumm und finden neue Wege.

    In meinem Fall kommt nicht die Frau erneut mit einem Antrag sondern der Ehemann. Anwalt darauf hingewiesen, dass auch das unter die Mutwilligkeit fällt, da der Bescheid an den Ast. und die Ehefrau versandt wurde und auch die Ehefrau das Widerspruchsverfahren führen kann und nicht der Mann dies machen müsse. Die Ehefrau ist durch die vorherige Beratungshilfe hinreichend ertüchtigt, dass neue Widerspruchsverfahren selbst zu führen.
    Der Anwalt erwidert, dass der Antragsteller nicht in der Lage sei, den Fall selbst zu bearbeiten und ihm es nichts nützt, dass seine Frau bereits Beratungshilfe hatte.
    Glaubhaftmachung fehlt. Pauschale Behauptungen des Anwalts, Mandant sei nicht in der Lage, reichen mir nicht aus.

    Jetzt bin ich am grübeln, ob der Mann auch einen Anspruch auf Beratung hat oder weil seine Ehefrau bereits beraten wurde und an sich es ausreichend ist, wenn sich ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft in einer parallelen Fallgestaltung anwaltlich Beraten lässt, BerH zurückzuweisen wäre.

    Wenn ich jetzt bewillige, schmeiß ich eine Tür auf und die Anwälte rennen uns die Bude ein --> Bescheid aus dem Frühjahr kommt Ehefrau, Bescheid aus dem Herbst kommt der Ehemann. Obwohl beide Bescheide das gleiche rechtliche Problem haben.

    Ich hoffe, meinen Fall verständlich gemacht zu haben und vielleicht hat jemand eine Idee.

    Dankeschön

  • Danke für den link.... Wenn beide gleichzeitig beim ersten Antrag aufgetaucht wären, hätte es nur für einen BerH gegeben, aufgrund der parallelen Fallgestaltung. Den weiteren Antrag hätte ich zurückgewiesen. Dann hätte ich aber nicht das Problem oben.

    Jetzt kommen sie nacheinander. Erst Frau mit Bescheid A und jetzt 5 Monate später Ehemann mit Bescheid B, aber gleichen rechtlichen Problem.

  • Zur Info für den, den es interessiert :)

    Ich habe eine Nacht drüber geschlafen und den Antrag wegen Mutwilligkeit zurückgewiesen.

    Die Ehefrau als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hat zur gleichen rechtlichen Problematik bereits Beratungshilfe erhalten. Es ist nicht ersichtlich, warum diese nicht ihr Wissen aus der Beratung nutzt und gegen den erneuten Bescheid selbst vorgeht. Eine zusätzliche anwaltliche Beratung des Ehemannes ist nicht erforderlich.

    Schönes WE allen

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