Liebe Schwärmenden,
bitte teilt das Schwarmwissen mit mir (hoffe, die SuFuzeigt zu Recht an, dass das bislang so nicht gefragt wurde):
Hier am AG ist ein Jugendlicher gerade rechtskräftig zu XWochen Dauerarrest verurteilt worden.
Vor gut drei Wochen wurde in einem familiengerichtlichenVerfahren nach § 1631b Abs. 1 BGB die Unterbringung des Jugendlichen in einerpsychiatrischen Anstalt bis längstens Ende April genehmigt. Dort ist der Gutewohl nun auch.
Was mache ich mit meinem Arrest? Jetzt schon einleiten?Ich bin gerad ein bisschen überfragt, zumal ohnehin die letzteVollstreckungseinleitung schon ein paar Jahre her ist…
Könnt ihr mir weiterhelfen?