Hallo, ihr Lieben!
Ich brauche - bzw. meine Kollegin braucht - die Schwarmintelligenz!
Sie steckt in folgender Klemme:
Minderjährige Kinder, gemeinsame elterliche Sorge der getrennt lebenden Eltern (Kinder leben bei der Oma).
KiMu hat ausgeschlagen.
KiVa bisher nicht, Frist läuft morgen ab.
Lösungsansätze:
Variante 1: Dem KiVa im Wege der eAO die Vermögenssorge für die Erbschaftsausschlagung entziehen -> § 1680 Abs. 3 BGB -> KiMu hat eS insoweit alleine.
Problem: NL-Gericht ist der Ansicht, die KiMu müsste dann nochmal ausschlagen als nunmehr allein Sorgeberechtige (obwohl ihre Ausschlagung ja schon vorliegt).
Das wird aber bis morgen garantiert nichts (lässt sich aus der Akte entnehmen; sie kümmert sich um nix, was die Kinder angeht, macht alles die Oma.
Zur Ausschlagung ist sie vermutlich nur gegangen, weil es sie betraf und das NL-gericht hat dann halt nach Kindern gefragt)
Variante 2: Dem KiVa im Wege der eAO die Vermögenssorge für die Erbschaftsausschlagung entziehen und auf einen Pfleger übertragen. Dieser könnte morgen ausschlagen (wäre quasi schon abgesprochen, weil das JA uns aufmerksam gemacht hat).
Problem: Gesetzlich nicht vorgesehen, sondern entweder § 1680 Abs. 3 BGB (s.o.) oder - wenn beim anderen Elternteil auch Gründe für den Entzug vorliegen - gemeinsamer Entzug und Pflegschaft (s.u.).
Variante 3: beiden Eltern im Wege der EAO die VS für die EAS entziehen und Pflegschaft anordnen.
Problem: Bezüglich der Mutter liegt aktuell kein Grund für die Entziehung vor; sie hat alles aus ihrer Sicht Nötige und Mögliche getan.
Ich bin ja eigentlich der Meinung, dass Variante 1 richtig wäre und die KiMu nicht nochmal erneut ausschlagen muss, aber das bringt leider nichts, wenn das NL-Gericht das anders sieht...
Hilfe, was würdet ihr machen??