Würde man das auch verlangen, wenn der Vater in meinem Fall gestorben wäre?Kommt drauf an, wann der Vater verstorben wäre.
Ich verstehe die Frage so, dass die Kindesmutter für das Kind ausgeschlagen hat. Der gemeinsam sorgeberechtigte Kindesvater hätte das noch machen müssen, verstarb aber zuvor (während der laufenden Ausschlagungsfrist).
genau das