Bei der familiengerichtlichen Genehmigung der Ausschlagung eines Minderjährigen erhält der antragstellende Elternteil hier folgenden Hinweis:
"Teilen Sie bitte dem Nachlassgericht die Genehmigung fristgerecht (§ 1944 BGB) durch Übersendung oder Vorlage einer rechtskräftigen Ausfertigung des Genehmigungsbeschlusses mit. Maßgeblich ist der Eingang beim Nachlassgericht. Bitte bestätigen Sie auf der bereits vorbereiteten Rückantwort den Erhalt der rechtskräftigen Genehmigung und deren Weiterleitung an das Nachlassgericht. Senden Sie bitte die Erklärung unterschrieben hierher zurück."
Bisher habe ich alle Bestätigungen zurückerhalten und mir daher keine Gedanken hierüber gemacht.
Nun hat ein Vater die Bestätigung, auch nach erfolgter Mahnung, nicht zurückgeschickt.
Ich finde keine Rechtsgrundlage für dies Verfahrensweise.
Muss ich das überhaupt überwachen? Wie handhabt Ihr das?