Aufbewahrungsfristen und Einsichtnahme in Dokumente

  • Hallo,

    durch die Aufbewahrungsbestimmungen der Länder ist geregelt, wie lange die Registerakten aufzubewahren sind. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Akten vernichtet (ausschließlich elektronisch geführte Akten müssten dementsprechend wohl vom Systemverwalter gelöscht werden).

    Wie verhält es sich aber mit den beim gemeinsamen Registerportal abrufbaren Dokumenten, die ja im Grunde einen ausgelagerten Teil der amtsgerichtlichen Registerakten darstellen - wie wird die Beauskunftung aus dem Registerportal nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist beendet?

    (Upps, ich sehe gerade, dass ich im Forum ZVG gelandet bin. Vielleicht sollte meine Anfrage ins Register-Forum verschoben werden)

    edit by Kai: verschoben

    2 Mal editiert, zuletzt von Alterfalter (11. April 2022 um 08:20) aus folgendem Grund: Ergänzt + Schreibfehler berichtigt

  • Wer eine Idee hat, sich aber nicht öffentlich äußern möchte, kann mir gerne eine PN senden ;)

    Ohne es nachgeschaut zu haben. Die Daten werden dem Portal ja durch das Amtsgericht über die entsprechende Anwendung geliefert. Die Abrufbarkeit dürfte daher an den Einstellungen/der Programmierung in der Anwendung hängen. Wenn dort nach Löschung ausgesondert wird, müsste sich das auch automatisch auf das Portal auswirken. Ist ja nicht anders, als ob ich ein Dokument wie eine Gesellschafterliste zurückziehe. Das passiert dann ebenfalls automatisch im Portal.

  • D.h. wenn ich 7/10/30 Jahre lang die Satzung nicht ändere oder kein Gesellschafterwechsel stattfindet, kann ich die Dokumente aus dem HR nicht mehr abrufen? Das ist glaube ich nicht gewollt, diese Dinge werden (ähnlich der Grundakte) doch wohl dauernd aufbewahrt?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Nein, das ist wohl ein Irrtum. Solange die Gesellschaften/Genossenschaften/Vereine existieren, bleiben die Dokumente genau wie der Rest der Akten selbstverständlich erhalten.
    Nach deren Löschung mind. weitere 10 Jahre.
    Wenn aber die Akten dann ausgesondert (also vernichtet) werden, dürfte auch ein weiterer Dokumentenabruf nicht mehr möglich sein.
    M.E. müsste es so sein wie von Bob Loblaw geschildert. Kann das gerade mal nicht testen, da ich auf Anhieb keine ausgesonderte Akte mit Daten im Registerordner finde ...

  • Nein, das ist wohl ein Irrtum. Solange die Gesellschaften/Genossenschaften/Vereine existieren, bleiben die Dokumente genau wie der Rest der Akten selbstverständlich erhalten.
    Nach deren Löschung mind. weitere 10 Jahre.
    Wenn aber die Akten dann ausgesondert (also vernichtet) werden, dürfte auch ein weiterer Dokumentenabruf nicht mehr möglich sein.
    M.E. müsste es so sein wie von Bob Loblaw geschildert. Kann das gerade mal nicht testen, da ich auf Anhieb keine ausgesonderte Akte mit Daten im Registerordner finde ...

    Aber soll das tatsächlich automatisch funktionieren, also ohne eine von einem Menschen veranlasste Datenübertragung vom registerführenden Gericht zum Handelsregisterportal?

    In EUREKA-Verfahren kenne ich es so, dass Löschläufe am Jahresanfang durchgeführt werden. Dann sind die Akten vernichtet und die Daten sind ebenfalls weg. Aber insofern erfolgt ja die Datenspeicherung auf Servern, die (in aller Regel) vom jeweiligen Gericht verwaltet werden. Mir ist nicht mal bekannt, ob es diese in Funktion in RegisSTAR gibt - geschweige denn insofern ein automatisierter Datenaustausch mit dem Handelsregisterportal stattfinden kann.

  • Ich hab gerade etwas gesucht und eine von mir nach Beendigung der Liquidation gelöschte Gesellschaft aus 2009 gefunden. Die Dokumente sind sowohl in Registar, in der landeseigenen Intranetauskunft und im Registerportal noch alle abrufbar. Ob das jetzt an dem konkreten Fall liegt oder generell so ist, kann ich nicht sagen.

  • Ich hab gerade etwas gesucht und eine von mir nach Beendigung der Liquidation gelöschte Gesellschaft aus 2009 gefunden. Die Dokumente sind sowohl in Registar, in der landeseigenen Intranetauskunft und im Registerportal noch alle abrufbar. Ob das jetzt an dem konkreten Fall liegt oder generell so ist, kann ich nicht sagen.

    Danke für diese Info :daumenrau

    Wahrscheinlich muss nach erfolgter Löschung doch eine (Aufbewahrungs-)Frist in RegisSTAR notiert und nach deren Ablauf der Web-Ordner im Handelsregisterportal gesperrt werden (ähnlich wie bei einer Sitzverlegung in einen anderen Bezirk). Dann wären die Dokumente nicht mehr abrufbar, das Registerblatt hingegen schon.

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