Hallo,
durch die Aufbewahrungsbestimmungen der Länder ist geregelt, wie lange die Registerakten aufzubewahren sind. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Akten vernichtet (ausschließlich elektronisch geführte Akten müssten dementsprechend wohl vom Systemverwalter gelöscht werden).
Wie verhält es sich aber mit den beim gemeinsamen Registerportal abrufbaren Dokumenten, die ja im Grunde einen ausgelagerten Teil der amtsgerichtlichen Registerakten darstellen - wie wird die Beauskunftung aus dem Registerportal nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist beendet?
(Upps, ich sehe gerade, dass ich im Forum ZVG gelandet bin. Vielleicht sollte meine Anfrage ins Register-Forum verschoben werden)
edit by Kai: verschoben