Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Ich habe einen Kaufvertrag vorliegen, in welchem die befreite Vorerbin den Grundbesitz vor Eintritt des Nacherbfalls an einen der beiden Nacherben veräußert. Es handelt sich um eine unentgeltliche Verfügung. Es ist die Eigentumsumschreibung und Löschung des Nacherbenvermerkes beantragt worden.
Hinsichtlich des anderen Nacherben (nicht Käufer) wird mir ein Vertrag vorgelegt, in welchem dieser gegen Zahlung eines Geldbetrages erklärt, dass sämtliche Ansprüche aus dem Erbfall des Erblassers abschließend erledigt sind und dies auch für Pflichtteils- und Erbansprüche gilt. Es liegt also ein Pflichtteils- und Erbverzicht vor.
Ersatznacherbfolge ist nicht ausdrücklich angeordnet worden und steht nicht im Grundbuch.
Im Testament steht aber:
„Nacherben zu untereinander gleichen Anteilen sollen seine Söhne A und B sein.
Sollte eines dieser Kinder entgegen der Lebenserwartung vorversterben, so treten an dessen Stelle dessen eheliche Abkömmlinge. Sind diese nicht vorhanden, so erbt das überlebende Kind allein
Sollten beide Kinder vorversterben, ohne eheliche Abkömmlinge hinterlassen zu haben, so ist die Ehefrau alleinige Erbin.“
Ich überlege, ob ich nicht durch Auslegung zu den Ersatznacherben komme und diese eventuell auch noch die Löschung des Nacherbenvermerkes bewilligen müssen.
Vielen Dank vorab