Einwilligungsvorbehalt und übergriffiger Ehemann

  • Ich habe einen Betreuungsfall, bei dem ich nicht so ganz weiter weiß.

    Es geht um ein Ehepaar, welche beide unter Betreuung stehen. Sie haben zwei verschiedene Betreuer und beide einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge.
    Nun ist es aber so, dass die Frau extrem unter der Fuchtel Ihres Ehemannes steht. Bereits vor Anordnung es EW wurden so gut wie alle Rechnungen des Mannes vom Konto der Frau bezahlt, einfach weil er es so wollte. Die Ehefrau gibt sowohl mündlich als auch schriftlich an, dass dies auch ihr Wille sei, wobei jedoch offensichtlich ist, dass er sie unter Druck setzt.

    Daraufhin wurde bei beiden ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Da die beiden jedoch in einer eigenen Wohnung leben und Lebensmittel etc. kaufen müssen, haben beide ein Taschengeldkonto, welches nicht dem EW unterliegt. Jetzt hat der Ehemann 1. eine hälftige Kürzung der von Ihm zu zahlenden Miete vorgenommen (dies wurde mir von der Betreuerin so mitgeteilt, wie er dies trotz EW machen konnte ist mit nicht bekannt) und 2. bedient er sich Munter am Taschengeldkonto der Ehefrau. Nahezu alles wird von ihrem Geld gezahlt, nicht nur Lebensmittel etc. sondern auch Dinge, die der Ehemann sich gerne kaufen möchte.

    Dies führt im Endeffekt dazu, dass die Betroffene in meinem Fall, also die Ehefrau, bereits nach kurzer Zeit kein Geld mehr zur Verfügung hat um zumindest die nötigsten Dinge einzukaufen. Wenn sie dann von der Betreuerin mehr Geld auf das TG-Konto bekommt, ist dies auch sofort wieder weg. Das TG-Konto zu schließen scheint mir auch keine Lösung, da die beiden ja aufgrund des eigenen Haushaltes gewisse Einkäufe alleine tätigen müssen.

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht genau, wie man diesen Teufelskreis am besten lösen kann. Am besten wäre es natürlich (wirtschaftlich gesehen), die beiden getrennt unterzubringen. Die Frau will jedoch auf keinen Fall weg von Ihrem Mann und er will das natürlich auch nicht.

    Vielleicht ist die Lösung total einfach und ich sehe einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber ich wäre über jeden Rat dankbar :confused::oops:

  • Ein gemeinsames Taschengeldkonto für beide Eheleute? Ich weiß, eigentlich sollte man die Vermögen der Betreuten getrennt halten, aber hier geht es ja um eine gemeinsame und alltägliche Lebens- und Haushaltsführung, da finde ich es vertretbar und habe das auch schon so oder so ähnlich gesehen / gehandhabt.
    Vor allem, da man hier Missbrauch eher entgegenwirkt (weil auch Geld des Mannes darauf geht und er nicht fröhlich an fremdes Geld gehen kann). Das klappt aber dann nur, wenn er nicht beiden das Geld für die Lebensmittel abräumt.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Spontane Idee, ohne dass ich das Problem schon mal hatte: bei vielen Lebensmittelmärkten kann man Gutscheine kaufen, wäre das eine Alternative für den Betreuer? Oder besteht dann dort die Gefahr, dass der Ehemann bspw. von den Gutscheinen Zigaretten oder Alkohol kauft?

  • Ein gemeinsames Taschengeldkonto für beide Eheleute? Ich weiß, eigentlich sollte man die Vermögen der Betreuten getrennt halten, aber hier geht es ja um eine gemeinsame und alltägliche Lebens- und Haushaltsführung, da finde ich es vertretbar und habe das auch schon so oder so ähnlich gesehen / gehandhabt.
    Vor allem, da man hier Missbrauch eher entgegenwirkt (weil auch Geld des Mannes darauf geht und er nicht fröhlich an fremdes Geld gehen kann). Das klappt aber dann nur, wenn er nicht beiden das Geld für die Lebensmittel abräumt.


    Das ist eine gute Idee, das wollte ich den Betreuern mal vorschlagen :)

  • Spontane Idee, ohne dass ich das Problem schon mal hatte: bei vielen Lebensmittelmärkten kann man Gutscheine kaufen, wäre das eine Alternative für den Betreuer? Oder besteht dann dort die Gefahr, dass der Ehemann bspw. von den Gutscheinen Zigaretten oder Alkohol kauft?

    Daran habe ich auch schon gedacht, oder eben auch Lebensmittel bestellen auf Rechnung, das geht ja bei vielen Läden auch schon, aber ich fürchte da landen dann die falschen Sachen im Einkaufswagen :/

  • Es ist doch eigentlich kein Problem des Gerichts, sondern ein Problem, das die beiden Betreuer lösen können und müssen. Wenn nachzuweisen ist, in welcher Höhe sich der Ehemann bedient hat, kommt es zu einem Ausgleich durch den Betreuer der Ehefrau. Ansonsten bekommt eben künftig nur noch der Ehemann Geld auf sein Taschengeldkonto, von welchem der Lebensunterhalt bestritten wird. Der Betreuer der Ehefrau gleicht dann auf Nachweis die hälftigen gemeinsamen Lebenshaltungskosten aus.

    Ich frage mich immer häufiger, wieso Probleme nicht durch die Betreuer gelöst werden können und es immer der "Mitwirkung" der Gerichte bedarf, obwohl diese zur Entscheidung nicht berufen und zur (Rechts-) Beratung nicht berechtigt sind. Auch bei uns wird jedes "Problem" dem Gericht mit der -vermeintlichen- Bitte um Lösungsvorschlag mitgeteilt.

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