Ich habe einen Betreuungsfall, bei dem ich nicht so ganz weiter weiß.
Es geht um ein Ehepaar, welche beide unter Betreuung stehen. Sie haben zwei verschiedene Betreuer und beide einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge.
Nun ist es aber so, dass die Frau extrem unter der Fuchtel Ihres Ehemannes steht. Bereits vor Anordnung es EW wurden so gut wie alle Rechnungen des Mannes vom Konto der Frau bezahlt, einfach weil er es so wollte. Die Ehefrau gibt sowohl mündlich als auch schriftlich an, dass dies auch ihr Wille sei, wobei jedoch offensichtlich ist, dass er sie unter Druck setzt.
Daraufhin wurde bei beiden ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Da die beiden jedoch in einer eigenen Wohnung leben und Lebensmittel etc. kaufen müssen, haben beide ein Taschengeldkonto, welches nicht dem EW unterliegt. Jetzt hat der Ehemann 1. eine hälftige Kürzung der von Ihm zu zahlenden Miete vorgenommen (dies wurde mir von der Betreuerin so mitgeteilt, wie er dies trotz EW machen konnte ist mit nicht bekannt) und 2. bedient er sich Munter am Taschengeldkonto der Ehefrau. Nahezu alles wird von ihrem Geld gezahlt, nicht nur Lebensmittel etc. sondern auch Dinge, die der Ehemann sich gerne kaufen möchte.
Dies führt im Endeffekt dazu, dass die Betroffene in meinem Fall, also die Ehefrau, bereits nach kurzer Zeit kein Geld mehr zur Verfügung hat um zumindest die nötigsten Dinge einzukaufen. Wenn sie dann von der Betreuerin mehr Geld auf das TG-Konto bekommt, ist dies auch sofort wieder weg. Das TG-Konto zu schließen scheint mir auch keine Lösung, da die beiden ja aufgrund des eigenen Haushaltes gewisse Einkäufe alleine tätigen müssen.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht genau, wie man diesen Teufelskreis am besten lösen kann. Am besten wäre es natürlich (wirtschaftlich gesehen), die beiden getrennt unterzubringen. Die Frau will jedoch auf keinen Fall weg von Ihrem Mann und er will das natürlich auch nicht.
Vielleicht ist die Lösung total einfach und ich sehe einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber ich wäre über jeden Rat dankbar