Genehmigung Einbau Treppenlift?

  • Liebe Kollegen,
    ein Betreuer hat hier angefragt, ob ein Genehmigungserfordernis besteht und ich bin unsicher.
    Der Betroffene (betagter Herr) lebt bei einer Pflegefamilie und will sich nun dort einen Treppenlift einbauen lassen.
    Ich kann hinsichtlich des Erwerbs keine Genehmigungspflicht erkennen, ihr?
    Es liegt noch ein Schreiben der Krankenkasse über deren Kostenbeteiligung in Höhe von 5000 € bei. Da evtl. § 1812 BGB?

  • Liebe Kollegen,
    ein Betreuer hat hier angefragt, ob ein Genehmigungserfordernis besteht und ich bin unsicher.
    Der Betroffene (betagter Herr) lebt bei einer Pflegefamilie und will sich nun dort einen Treppenlift einbauen lassen.
    Ich kann hinsichtlich des Erwerbs keine Genehmigungspflicht erkennen, ihr?
    Es liegt noch ein Schreiben der Krankenkasse über deren Kostenbeteiligung in Höhe von 5000 € bei. Da evtl. § 1812 BGB?

    Solange der Lift nicht Bestandteil des Hauses wird (damit würde der Eigentümer des Hauses auch das Eigentum am Treppenlift erwerben -> unentgeltlich -> Schenkung) würde mir da jetzt auch nichts einfallen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Seit wann muß ich mir die Inanspruchnahme einer mir zustehenden Leistung genehmigen lassen? Genehmigst Du das Pflegebett und Pflegegeld auch? Nach welcher Vorschrift?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ja, vielleicht bin ich auch auf dem Holzweg. Ich habe die Entscheidung gelesen, wonach die Auszahlung einer Versicherungsleistung nach § 1812 genehmigungsbedürftig ist.
    Und die Annahme einer geschuldeten Leistung über 3000 € ist es doch.

  • Das sehe ich eben anders. Es handelt sich für mich gerade nicht um eine geschuldete Leistung wie z. B. aus einem Versicherungsvertrag, vielmehr um eine staatliche Zuwendung.

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