Mich belasten hier aktuell 2 Fragen in einem Hinterlegungsfall, zu denen ich jetzt mal ein wenig Hilfe bräuchte.
kurzer Sachverhalt:
die RA-Kammer hat gg einen RA den von diesem nicht gezahlten Kammerbeitrag i.H.v.307,00 EUR vollstreckt. Der RA war der Ansicht, dass die zugrundeliegende Zahlungsaufforderung nach § 84 BRAO nicht vollstreckbar sei und es wurden aufgrund eines Beschlusses des AG bis zur Klärung hierüber zur Abwendung der Vollstreckung 400,00 EUR hinterlegt.
Der RA teilte der RA-Kammer mit, dass der Betrag "zur Verwertung" hinterlegt sei.
Die Berechtigung der Vollstreckung wurde sodann entschieden.
die RA-Kammer beantragt die Herausgabe der 400,00 EUR.
Bis dahin war ich noch entspannt , habe es dem RA zur Kenntnis gegeben und hätte dann ausgezahlt.
Allerdings ging der RA in Widerspruch mit der Begründung, dass eben die RA-Kammer ihn nicht unterstütze usw. (was mich ja nicht wirklich interessiert)
Ich habe die Sache dann mit dem Direktor besprochen und nun stehe ich vor folgenden 2 Fragen:
1. Problem:
Der Beitrag belief sich ja eigentlich nur auf 307 EUR. Muss ich noch prüfen, in welcher Höhe ich an die RA-Kammer herausgeben kann, sprich müssten die mir noch Vollstreckungsgebühren usw. nachweisen und dann wird eine genaue Summe ausgerechnet und den Rest bekäme der RA auf Antrag zurück? Oder kann die Kammer tatsächlich die 400,00 EUR bekommen, weil es diesen Vermerk "zur Verwertung" gab.?
2. Problem:
Gemäß § 21 Sächs.HintG bedarf die Herausgabe einer Verfügung (Herausgabeanordnung)
Klar, ich treffe hierzu immer eine Verfügung.
Der Direktor meint aber, ich müsse eine Herausgabeanordnung treffen, die ein Rechtsmittel enthält.
(so wirklich genaue Vorstellungen hat er leider auch nicht)
Dagegen solle dann der RA in Rechtsmittel gehen und dann will er selbst eine weitere Entscheidung treffen.
Kann mir hier jemand helfen??
Was soll ich denn hier für eine angreifbare Herausgabeanordnung treffen? Einen Herausgabebeschluss fertigen mit RM sofortiger Beschwerde?
Vielleicht stelle ich mich ja gerade etwas brettern an.
Ich wäre über jeden Hinweis dankbar.