Hat jemand eine Ahnung, was sich am RVG geändert hat? Oder handelt es sich nur um eine "kosmetische" Neufassung?
Änderung RVG 2022 BGBl. I S. 610ff.
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Deckelung der GG bei Inkassosachen, fällt mir als erstes ein.
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Deckelung der GG bei Inkassosachen, fällt mir als erstes ein.
Das ist aber schon ein paar Monate her.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Veröffentlichung im BGBl. nur eine "kosmetische" Neufassung handelt, also Verlautbarung der aktuell geltenden Fassung. Wozu auch immer.
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Das hier müsste die Synopse sein:
http://www.buzer.de/gesetz/6775/v286513-2021-12-01.htmIn der Tat also nur ein Komma mehr in § 1 Abs. 2 Satz 2 RVG und ein "den" weniger in § 19 Abs. 2 Nr 1 RVG. Kurzum: Kosmetik.
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Eine Neubekanntmachung nach § 59b RVG stellt nur den Wortlaut fest, kann also inhaltlich keine Neuerungen bringen.
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