Guten Tag,
folgender Fall:
Verkäufer ist die A GmbH & Co. KG.
Erwerber ist die B GmbH & Co. KG.
Bei beiden ist einziger persönlich haftender Gesellschafter die C GmbH, vertreten durch alleinigen Geschäftsführer C.
C tritt im Kaufvertrag für beide Seiten auf.
Er ist im Handelsregister der GmbH und B GmbH & Co. KG jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit,
also Insichgeschäft und Mehrfachvertretung.
Bei der A GmbH & Co. KG fehlt die Befreiung des persönlich haftenden Gesellschafters von § 181 BGB bezüglich " Vertreter eines Dritten".
Inwiefern wirkt sich die fehlende Befreiung von der Mehrfachvertretung aus?
Stellt dies ein Eintragungshindernis für die Eintragung der Vormerkung für die B GmbH & Co. KG dar, weil die Vertretungsmacht des C nicht ausreicht?
Wie kann man dieses Eintragungshindernis beheben?
Vielen Dank im Voraus für eure Anmerkungen.