Mehrfachvertretung und 181 BGB

  • Guten Tag,

    folgender Fall:

    Verkäufer ist die A GmbH & Co. KG.
    Erwerber ist die B GmbH & Co. KG.
    Bei beiden ist einziger persönlich haftender Gesellschafter die C GmbH, vertreten durch alleinigen Geschäftsführer C.

    C tritt im Kaufvertrag für beide Seiten auf.

    Er ist im Handelsregister der GmbH und B GmbH & Co. KG jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit,
    also Insichgeschäft und Mehrfachvertretung.

    Bei der A GmbH & Co. KG fehlt die Befreiung des persönlich haftenden Gesellschafters von § 181 BGB bezüglich " Vertreter eines Dritten".


    Inwiefern wirkt sich die fehlende Befreiung von der Mehrfachvertretung aus?

    Stellt dies ein Eintragungshindernis für die Eintragung der Vormerkung für die B GmbH & Co. KG dar, weil die Vertretungsmacht des C nicht ausreicht?

    Wie kann man dieses Eintragungshindernis beheben?


    Vielen Dank im Voraus für eure Anmerkungen.

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