Hallo an Alle,
ich habe folgenden Fall von einer Kollegin, die mich gebeten hat, dies hier einmal einzustellen.
Sie ist Grundbuchrechtspflegerin und hat ein ENZ aus Luxemburg erhalten von einem Erblasser, der bereits 1999 verstorben ist.
Die EU-ErbVO war hier ja noch nicht anwendbar und sie fragt sich jetzt, ob sie dies als Grundbuchamt bemängeln darf oder sogar muss.
Wäre super, wenn jemand ne Meinung dazu hat oder vielleicht auch schon Erfahrungswerte hierzu.
Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus
VG
Brine