Nachfestsetzung oder nur 1 KFB

  • Ich stehe gerade auf dem Schlauch und benötige mal eure Hilfe.

    In meinem Fall wurde ein VU nach § 331 Abs. 3 ZPO am 2.12.21 erlassen. Der Kl PV rechnet sodann eine Verfahrensgebühr und eine reduzierte Terminsgebühr ab.

    Der Beklagte legt am 8.12. Widerspruch gegen das VU ein. Am 28.1. findet ein Gerichtstermin statt, wobei der Widerspruch zurückgenommen wird.

    Der Anwalt bittet mit Post vom 2.2. um Nachfestsetzung der vollen Terminsgebühr.

    Bisher habe ich noch keinen KFB gemacht und dachte daran beides in einen zusammenzufassen und dann bin ich über die Verzinsung ( ist bei beiden beantragt) gestolpert...:(

    Wie würdet ihr vorgehen?

  • Zinsspaltung habe ich schon in ein paar KFBs gehabt, das sähe bei mir so aus:

    Ein KFB mit (1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr, Postpauschale etc. ...) nebst Zinsen aus (1,3 Verfahrensgebühr + 0,5 Terminsgebühr etc.) in der Zeit vom (Eingang Ursprungs-KFA bis 1 Tag vor Eingang der Nachliquidation) sowie Zinsen aus (1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr etc.) seit (Eingang der Nachliquidation).

    Den Grund für die Zinsspaltung würde ich dann in den Gründen kurz erläutern.

    ... Verzinsung ( ist bei beiden beantragt) ...

    Wie ich im Forum von Silberkotelett und jfp gelernt habe:
    Es braucht nur einen Zinsantrag, der im laufenden Kostenfestsetzungsverfahren egal wann gestellt werden kann (auch erst innerhalb der Rechtsmittelfrist). Der Zinsantrag schlägt auf den Antragseingang des Kostenfestsetzungsantrags (oder den Erlass der Kostengrundentscheidung) zurück, § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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