Ich stehe gerade auf dem Schlauch und benötige mal eure Hilfe.
In meinem Fall wurde ein VU nach § 331 Abs. 3 ZPO am 2.12.21 erlassen. Der Kl PV rechnet sodann eine Verfahrensgebühr und eine reduzierte Terminsgebühr ab.
Der Beklagte legt am 8.12. Widerspruch gegen das VU ein. Am 28.1. findet ein Gerichtstermin statt, wobei der Widerspruch zurückgenommen wird.
Der Anwalt bittet mit Post vom 2.2. um Nachfestsetzung der vollen Terminsgebühr.
Bisher habe ich noch keinen KFB gemacht und dachte daran beides in einen zusammenzufassen und dann bin ich über die Verzinsung ( ist bei beiden beantragt) gestolpert...:(
Wie würdet ihr vorgehen?