OLG Koblenz, Beschluss vom 23.01.06 - 2 Ws 894/05(eigener Leitsatz)
Die Aktenversendungspauschale deckt nicht die Kosten des RA für die Rücksendung der Akten an das Gericht ab. Der Kostenschuldner hat keinen Anspruch auf unfreie Rücksendung der Akte, bzw. auf Ersatz der Portoauslagen.
Anmerkung:
Die Entscheidung ist zu begrüßen. Auch wird demnächst eine gesetzliche Klarstellung hierzu erfolgen.
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