Versetzung nach dem Studium

  • Hallo,
    ich werde voraussichtlich in diesem Jahr mein Rechtspflegestudium beginnen. Nun stellt sich mir jedoch noch die Frage, wie die Einstellung nach Abschluss des Studiums abläuft? Ich habe mich ja nun für ein Amtsgericht "beworben" bzw. dieses als Wunschgericht für das Studium angegeben. Könnte ich jedoch nach Abschluss des Studiums auch ein anderes Amtsgericht als Wunsch angeben, welches sich ebenfalls im ausbildenden Bundesland befindet? Oder kann man als "Neuling" solche Forderungen gar nicht stellen und wird rein nach Bedarf eingesetzt? Es gibt private Gründe, weshalb ich nach dem Studium gerne zu dem anderen Amtsgericht wechseln würde.
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar☺️

  • Die Angabe des Bundeslandes wäre sicherlich hilfreich. Grundsätzlich ist man als Landesbeamter nämlich landesweit (durch die verschiedenen OLGs aber i.d.R. nur bezirksweit) einsetzbar. Auch in der Ausbildung ist man nicht automatisch an seinem Wunschgericht eingesetzt, ich kenne es auch bei den Rechtspflegern nur so, dass man sich beim OLG bewirbt und nicht bei einem konkreten AG (oder das ist nur in deinem Bundesland so).

  • Das eine ist das "Wunschgericht" für die Durchführung der Ausbildung. Wenn sich daran was geändert hat, sollte man das möglichst zeitnah seinem Sachbearbeiter beim OLG mitteilen. Mit etwas Glück kann es dann noch in den Ausbildungsplanungen berücksichtigt werden. Sollte es sich allerdings um einen anderen OLG-Bezirk handeln, dürfte es schwierig werden. Am Besten einfach mal zu Telefon greifen. Die wenigsten Kollegen bei den OLG beißen.
    Wo man nach der Prüfung landet, ist damit aber noch lange nicht gesagt. Die Verteilung erfolgt nach Bedarf (in der Regel nur) innerhalb des OLG-Bezirks.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Da kann sich noch sooo viel ändern. Tatsächlich gab es kurz vor dem Ende bei uns ein Gespräch mit dem Zuständigen vom OLG, der uns mitteilte wohin es nach dem Studium so geht. Das ist aber nun auch schon 15 Jahre (:eek:) her. In der Regel wird man aber nicht gefragt wohin man möchte, sondern es wird geschaut wo Bedarf ist. Wünsche äußern kann man aber sicherlich.

  • Die Angabe des Bundeslandes wäre sicherlich hilfreich. Grundsätzlich ist man als Landesbeamter nämlich landesweit (durch die verschiedenen OLGs aber i.d.R. nur bezirksweit) einsetzbar. Auch in der Ausbildung ist man nicht automatisch an seinem Wunschgericht eingesetzt, ich kenne es auch bei den Rechtspflegern nur so, dass man sich beim OLG bewirbt und nicht bei einem konkreten AG (oder das ist nur in deinem Bundesland so).

    Es handelt sich um Sachsen. Ich konnte ein AG als Wunschgericht für die Ausbildung angeben und habe mich für ein AG im Bezirk Dresden entschieden, da das aus rein ökonomischen Gründen für mich praktischer ist. Nach dem Studium würde ich jedoch gerne in ein AG des Bezirks Leipzig wechseln. Aber wie ich bereits in den Antworten gelesen habe, werden die Rechtspfleger nach der Ausbildung nach Bedarf verteilt. Vielleicht kann ich meinen Wunsch ja aber trotzdem äußern...

  • Ja, deinen Wunsch kannst und darfst du natürlich äußern. Die erste Dienststelle nach dem Studium ist regelmäßig ein anderes Gericht als das Ausbildungsgericht. Bei uns in Niedersachsen wurde am Ende des Studiums nach Wunschgerichten für die Zeit nach dem Studium gefragt. Beim OLG wird meistens schon versucht, im Rahmen der Möglichkeiten die neuen Rechtspfleger/innen zumindest in die Nähe ihres Wunschgerichtes zu setzen.

  • Ja, deinen Wunsch kannst und darfst du natürlich äußern. Die erste Dienststelle nach dem Studium ist regelmäßig ein anderes Gericht als das Ausbildungsgericht. Bei uns in Niedersachsen wurde am Ende des Studiums nach Wunschgerichten für die Zeit nach dem Studium gefragt. Beim OLG wird meistens schon versucht, im Rahmen der Möglichkeiten die neuen Rechtspfleger/innen zumindest in die Nähe ihres Wunschgerichtes zu setzen.

    Okay, vielen Dank für deine Nachricht. Hat mich ziemlich beruhigt, weil ich dachte, die frisch ausgebildeten Rechtspfleger hätten diesbezüglich so gut wie gar keine Mitspracherechte😅

  • Mitspracherechte

    hast du tatsächlich nicht. Du kannst Wünsche äußern und darfst dann hoffen, ob diese erfüllt werden...je nach OLG-Bezirk und Bundesland sind die Chancen unterschiedlich, dass Wünsche erfüllt werden.

  • Ja, deinen Wunsch kannst und darfst du natürlich äußern. Die erste Dienststelle nach dem Studium ist regelmäßig ein anderes Gericht als das Ausbildungsgericht. Bei uns in Niedersachsen wurde am Ende des Studiums nach Wunschgerichten für die Zeit nach dem Studium gefragt. Beim OLG wird meistens schon versucht, im Rahmen der Möglichkeiten die neuen Rechtspfleger/innen zumindest in die Nähe ihres Wunschgerichtes zu setzen.


    Das mit dem Wunschgericht war bei uns wiederum nur bedingt der Fall. Natürlich sind die am OLG keine Unmenschen (auch wenn sie manchmal so dargestellt werden) und wenn an Deinem Wunschgericht Bedarf besteht, werden die sicher mit sich reden lassen. Andererseits muss das OLG die Neulinge dort hinsetzen, wo Bedarf besteht. Dafür bewirbt man sich halt bei einem OLG und nicht bei einem einzelnen LG oder AG.

    Zudem wurden viele bei uns, wenn nicht sogar die meisten, nach dem 2-monatigen DLA (Dienstleistungsauftrag am Ende von Studium II) wieder an ein anderes AG versetzt und sind erst dort dauerhaft geblieben.

    Das kann bei Deinem OLG natürlich anders sein. Aber angesichts des überall knappen Nachwuchses müssen Rechtspfleger in den nächsten Jahren wohl ein bisschen flexibler werden als in früheren Generationen.

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