Ersuchen Flurbereinigung, Grundbuchsperre

  • Mir liegt ein Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde auf Grundbuchberichtigung vor. Der neue Rechtszustand ist am 28.2.2022 eingetreten.
    Nun teilt mir die Behörde mit, dass es aufgrund des Umfanges des Verfahrens Probleme mit der Erstellung des Fortführungsnachweises gibt und aus aktueller Sicht nicht vor November mit diesem zu rechnen ist.

    Die Grundbücher sind ja nun für den allgemeinen Rechtsverkehr "gesperrt", da über die betroffenen Grundstücke nicht mehr verfügt werden darf.
    Wie verhält es sich mit Anträgen Grundbuchberichtigungen wegen Erbfolge oder Löschungen Abt. II oder III? (Da sammeln sich inzwischen diverse Anträge). Muss ich die auch liegen lassen oder was spricht dagegen die ggf. zu bearbeiten?

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Es geht weniger darum, daß über die Grundstücke nicht mehr verfügt werden darf (Ausnahme: § 52 FlurbG), sondern darum, daß es die Einlagegrundstücke nicht mehr gibt und die Ersatzgrundstücke noch nicht im Grundbuch eingetragen wurden (vgl. § 68 FlurbG). Sind die neuen Grundstücke noch nicht eingetragen, kann in Bezug auf sie auch kein Recht vermerkt werden.

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