Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Die Betreute erhält Leistungen nach dem SGB XII und hat zwei Konten. Auf dem einen Konto sind ca. 3400 €, auf dem anderen 5900 €, also weit über 5000 € (Schonvermögen).
Die Betreuer wollen die Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse und argumentieren, dass nur das erste Konto das eigentliche Konto sei. Das andere Konto diene für das Persönliche Budget. Man müsse das Geld an das Sozialamt zurückzahlen. Sie haben das dem Sozialamt bereits im letzten Jahr gemeldet. Die reagieren aber nicht.
Was mache ich nun? Auszahlung aus der Staatskasse oder Hinweis auf Vermögen oberhalb des Schonvermögens?
Vielen Dank und viele Grüße
Mini One