• Es läuft ein Verfahren gegen die Betreute wegen Entzugs der elterlichen Sorge für ihre 2 Kinder.
    Die Betreute, die geschäftsunfähig ist, möchte, dass der Betreuer sie in diesem Verfahren vertreten kann.

    Wie ist der betreffende Aufgabenkreis des Betreuers zu formulieren ?

  • Die Betreute, die geschäftsunfähig ist, ...

    Sind denn die anderen Aufgabenkreise so eng formuliert, dass sich die Vertretung nicht von selbst ergibt?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Der Standardaufgabenkreis "Vetretung gegenüber Behörden, Gerichten etc." dürfte die Vertretung in o.g. Verfahren umfassen.

    Enthält das bei euch tatsächlich Gerichte?
    Bei uns heißt es immer nur "Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern" und damit sind Gerichtsverfahren nicht umfasst.

  • Der Standardaufgabenkreis "Vetretung gegenüber Behörden, Gerichten etc." dürfte die Vertretung in o.g. Verfahren umfassen.

    Genau, wenn hinter den "Behörden" und vor den "Versicherungen, ..." aus dem Standardaufgabenkreis von forumSTAR noch das Wort "Gerichten" eingepflegt wurde, sehe ich gar kein Problem.

    Wobei "Gerichte" im engeren Sinn ja auch "Behörden" sein können. Letztendlich kommt es auf den Richter an, wie er seinen angeordneten Aufgabenkreis auslegt. Ihn zu einer Klarstellung bzw. zu einer Ergänzung zu zwingen wird eher aussichtslos sein. Ginge ggf. nur über eine Anregung zur Aufgabenkreiserweiterung, die er dann rechtsmittelfähig ablehnen müsste.

    Wie lautet den der bisher dem Betreuer übertragene Aufgabenkreis?

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