Moin, ich bräuchte mal eine Einschätzung bzw. HILFE
Fluggesellschaft wurde verklagt wegen Forderung aus September 2019, Urteil erging 10.1.2020, die Fluggesellschaft teilte daraufhin am 21.1.20 mit, dass am 01.12.2019 bereits Insolvenz eröffnet wurde.
Daraufhin machte die Richterin folgendes: Sie teilte mit, das Verfahren durch Urteil vom 10.1.2020 beendet ist- mehr nicht, weder nahm sie Bezug auf das Insolvenzverfahren, noch wurde das Urteil in irgendeiner Weise beeinflusst.
Nun bekomme ich die KfA- und bin irgendwie der Meinung, dass dieses Urteil nicht hätte bestehen bleiben dürfen ( was für mich ja theoretisch egal ist) - aber dass ich jetzt auch Bauchschmerzen hätte Kosten festzusetzen- auch weil die Fluggesellschaft vorträgt es handelt sich um Insolvenzforderungen und Kosten wären daher nicht erstattungsfähig und zur Insolvenztabelle anzumelden...
Wie gehe ich hier richtig vor? gern auch per PN
DANKE schon einmal!