Notar beglaubigt Unterschrift Ausschlagungserklärung und reicht diese ein.
Ich bin aber weder das für das Nachlassverfahren zuständige Nachlassgericht, noch das zuständige Wohnsitzgericht des Ausschlagenden.
Was würdet ihr tun:
Ausschlagungserklärung zurück an den Notar oder direkt weiterleiten an das für das Nachlassverfahren zuständige Nachlassgericht?