Die Eltern meines Betreuten haben ein sogenanntes Berliner Testament notariell errichten lassen. Nun ist der Vater verstorben und die Mutter wäre Alleinerbin. Mein Betreuter hat noch eine volljährige Schwester.
Mein Betreuter bezieht Sozialleistungen. Den Sozialleistungsträger habe ich in Kenntnis gesetzt, wegen § 93 SGB XII.
Da ich nun meine Vergütung wegen Mittellosigkeit aus der Staatskasse bekomme, stellt sich die Frage, ob hier der Pflichtteil für meinen Betreuten geltend gemacht werden muss?