Nachlassverzeichnis verst. vor 15 Jahren

  • Hallo Zusammen,

    ich bin noch relativ frisch Nachlasspfleger und mache auch die Ausbildung zum zert. Nachlasspfleger.
    Ich habe eine Frage zum Nachlassverzeichnis. Der Erblasser ist bereits vor 15 Jahren verstorben.
    Die NLP wurde angeordnet, weil ein Grundstück aufgetaucht ist.
    Wie geht ihr denn beim Nachlassverzeichnis vor wenn der Erblasser schon vor so langer Zeit verstorben ist?

    Danke und Grüße

  • § 1802 BGB verlangt nur "... das Vermögen, das bei Anordnung der Vormundschaft vorhanden ist" zu verzeichnen.

    Bei "frischen" Nachlässen geht man üblicherweise auf den Sterbetag zurück, aber bei Uralt-Nachlässen kann man auf den Zeitpunkt der NP-Bestellung abheben.

    So auch Zimmermann Rz. 438 und Jochum/Pohl Rz. 794.

  • Was ist denn eine „Ausbildung zum zert. Nachlasspfleger“?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

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