Berechtigtes Interesse Deutsche Bahn

  • Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen :)
    bei der Geschäftsstelle liegt ein Schreiben der Deutschen Bahn vor, wonach sie einen Teil ihrer Bahnstrecke erneuern wollen und für die Planung die Flurnummern sowie Eigentümer mit Anschriften der umliegenden Flurstücke benötigen. Die zuständige Geschäftsstelle wollte die Auskünfte nicht erteilen, da ihrer Meinung nach das berechtigte Interesse fehlt. Nun hat die Deutsche Bahn Erinnerung eingelegt, welcher nicht abgeholfen wurde, deshalb liegt das ganze jetzt bei mir.

    Nun meine Frage, wie handhabt ihr solche Fälle? Kann man hier ein berechtigtes Interesse der DB sehen und die Daten herausgeben? Laut Kommentar liegt ein ber. Interesse ja vor, wenn sachliche Gründe vorgetragen werden und unbefugte Zwecke oder bloße Neugier ausgeschlossen werden kann...

    Wie sehr ihr das? Danke schonmal :)

  • Hat die Bahn, denn auch vorgetragen wofür sie die beantragten Informationen zu den Eigentümern konkret benötigen?

    Der rein pauschale Vortrag, dass die Informationen für die Planung der Erneuerung der Strecke erforderlich sein sollen würde mir wohl eher nicht reichen. Ich wüsste schon gerne wozu die Informationen in diesem Zusammenhang konkret erforderlich sind.

  • Danke für die Antwort :)

    Nein, die DB schreibt nur "im Zuge der Planung benötigen wir..." und verweist in einer späteren E-mail auf §§ 21 - 24a AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) welche wohl ihr berechtigtes Interesse darlegen sollen.

    Mein Gedanke wäre aber jetzt, ob bei der Ereuerung von Bahnstrecken nicht doch ein eventuelles öffentliches Interesse zu bejahren wäre?

  • Da sehe ich z.B. §22b AEG wonach zur Unterhaltung der Bahnstrecke die Grundstücke betreten werden dürften und dies nach §22b Abs. 1 S.3 AEG den Eigentümern anzukündigen ist.
    Das bei der Erneuerung die umliegende Grundstücke ggf. betreten/benutzt werden müsste scheint mir auf der Hand zu liegen.
    Dann scheint mir ein berechtigtes Interesse gegeben.

    Nur vorsorglich: Für die Einsichtnahme müssen aber natürlich die einzusehenden Grundbücher benannt werden. Es ist nicht Aufgabe des GBA zu ermitteln welche Grundstücke entlang der Bahnstrecke liegen.

  • Ist schon eine putzige Idee, daß das GBA der Bahn die Grundstücke mitteilen soll. Wie jfp schreibt, wird andersrum ein Schuh draus.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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