Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen
bei der Geschäftsstelle liegt ein Schreiben der Deutschen Bahn vor, wonach sie einen Teil ihrer Bahnstrecke erneuern wollen und für die Planung die Flurnummern sowie Eigentümer mit Anschriften der umliegenden Flurstücke benötigen. Die zuständige Geschäftsstelle wollte die Auskünfte nicht erteilen, da ihrer Meinung nach das berechtigte Interesse fehlt. Nun hat die Deutsche Bahn Erinnerung eingelegt, welcher nicht abgeholfen wurde, deshalb liegt das ganze jetzt bei mir.
Nun meine Frage, wie handhabt ihr solche Fälle? Kann man hier ein berechtigtes Interesse der DB sehen und die Daten herausgeben? Laut Kommentar liegt ein ber. Interesse ja vor, wenn sachliche Gründe vorgetragen werden und unbefugte Zwecke oder bloße Neugier ausgeschlossen werden kann...
Wie sehr ihr das? Danke schonmal