IK-Schuldner S erbt im eröffneten Verfahren einen Kontenbestand von 60.000,00 € von seinem Vater V. S nimmt das Erbe an, das Kontoguthaben fließt der Masse zu.
Aber: In dem Testament hat V (lange vor dem Insolvenzverfahren) als 'Auflage' bestimmt, dass S aus den geerbten Mitteln zuerst die Belastung des Wohnhauses des S abbezahlen soll. Das Grundstück ist in der Masse und noch mit 130.000,- € der Bank B grundbuchlich belastet.
Fragen:
- Ist so eine Auflage überhaupt erbrechtlich möglich (unabhängig vom Insolvenzrecht)?
- Kann die Auflage den IV dazu verpflichten, aus dem geerbten Kontoguthaben Zahlungen an den Insolvenzgläubiger B zu leisten?
Grüße