Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Realteilung

  • Hallo,

    mir liegt eine einstweilige Verfügung vor, in der beschlossen wurde, dass für die Antragstellerin (= Eigentümerin zu 1/2 Anteil) eine Vormerkung zur Sicherung des Ansprichs auf Realteilung des Grundstücks Flurstück a,b,c,d,e (lfd Nr. 3 des BV) einzutragen ist.

    Nun reicht der RA den entsprechenden Antrag auf Eintragung dieser Vormerkung ein. Ist denn diese Art der Realteilung überhaupt ein vormerkungsfähiges Recht? Ich weiß doch gar nicht, ob hier mit der realen Grundstücksteilung eine Übertragung verbunden ist, die die Realteilung uU bedingt.

  • Sage ich doch...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Seufz...
    vermutlich ist ein Anspruch auf Erwerbs des Alleineigentums an einer Teilfläche des Grundstücks (!!) a,b,c,d,e (lfd Nr. 3 des BV) - bestehend aus einer oder mehrerer der bisher so gebuchten Parzellen - gemeint.

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  • Wenn das ein oder zwei Anwälte und ein Zivilrichter nicht hinbekommen, dann kann ihnen das GAB auch nicht helfen. Außer durch eine verständliche Beschlußbegründung...

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  • Die kenne ich auch noch. Aber seit "Jugend forsch(t)" hier die Richterbänke bevölkert... Bei manch einem bist Du froh, wenn es schon zu einem Gruß auf dem Flur reicht. Die kennen den Rest des Hauses nicht und haben anscheinend zum Teil auch nicht das Bedürfnis, daran etwas zu ändern.

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