Hallo zusammen!
Der eingetragene Eigentümer A, vertreten durch den Bevollmächtigten B, hat ein Grundstück an C und D geschenkt, aufgelassen und die Eintragung bewilligt.
B vertritt sowohl den Eigentümer A als auch den Erwerber C. Die Vollmacht von A passt, die Vollmacht von C umfasst den Inhalt des Rechtsgeschäfts jedoch nicht.
Jahrzehnte später sind A, B, C, D und der Notar verstorben. E, der Erbeserbe von D, beantragt nun die Eintragung der Eigentumsänderung auf sich und auf F, den Erbeserben von C. Dabei legt E formgerechte Erbnachweise nach den Erwerbern C und D und eine nachträgliche Genehmigung der Auflassung durch F, den Erbeserben von C, vor.
Kann ich das eintragen? Ich denke, mir fehlt noch der Nachweis, dass die nachträgliche Genehmigung den Erben von A zugegangen ist, sowie ein Nachweis, wer die Erben von A sind.
Oder wie seht ihr das? Seht ihr noch weitere Probleme?
Wie kann der Nachweis des Zugangs der Genehmigung erbracht werden?
Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar!!!