es soll eine Buch-GS eingetragen werden. Bin nun über folgende Formulierung gestolpert, die hier bisher nicht bekannt war bzw ich noch nicht hatte bzw. nicht in den Urkunden vorhanden war:
Auf die Vorlegung von Abtretungserklärungen und sonstigen Urkunden zum Nachweis des Gläubigerrechts bei Geltendmachung der GS verzichtet der Eigentümer für sich selbst sowie für seine Rechtsnachfolger.
Muss ich hier irgendetwas beachten? ist die GS mit diesem Inhalt eintragbar?