Von mir wurde ein PfüB erlassen. Titel war ein Vollstreckungsbescheid mit den Hauptforderungen Darlehensrückzahlung und Schadenersatz aus Darlehensvertrag. Es waren zwei Drittschuldner.
Der Gläubiger legt nun im elektronischen Rechtsverkehr die Kopie eines rechtskräftigen Urteils vor, in dem festgestellt wird, dass die Forderung der Klägerin aus diesem Vollstreckungsbescheid auch aus dem Rechtsgrund der vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht.
Der Gläubiger beantragt, dass bezüglich der Drittschuldnerin Nr. 1 den Regelbedarf des Schuldners auf 850,00 EUR monatlich festzusetzen. Er gibt weiter an, dass der Schuldner ledig ist und keine Unterhaltsschuldner hat.
1) Ist die Vorlage einer Kopie des Urteils ausreichend?
2) Kann der Regelbedarf nur bzgl. einer Drittschuldnerin abweichend festgestellt werden?
3) Woraus ergeben sich die vom Gläubiger beantragten 850,00 EUR monatlich? Ist dieser Betrag korrekt?
4) Wie lautet der Tenor?