Hallo zusammen,
ich möchte mal eure Meinung dazu wissen, ob ihr die Vorlage von (z.B. SGB II-)Bewilligungsbescheiden in Kopie neben der gesiegelten öffentlichen Bestätigung über die erfolgten Auszahlungen für notwendig erachtet, um die Titelumschreibung vorzunehmen bzw. zu prüfen.
Ich weiß, dass meine Vorgänger das alle so gemacht haben und sogar in der Rechtsnachfolgeklausel schrieben, dass die Rechtsnachfolge durch diese Bescheide nachgewiesen wurde.
Für mich ist nur die Vorlage der öffentlichen Bestätigung maßgeblich. Zudem hat auch schon mal das Jobcenter bei mir nach einer Rechtsgrundlage für die Notwendigkeit der Vorlage aller Bewilligungsbescheide gebeten, die ich ehrlicherweise auch nicht nennen konnte.
Erstens sind das manchmal wirklich Unmengen an Papier und zweitens ist doch auch nicht die Bewilligung der Leistungen, sondern deren Auszahlung maßgeblich, oder? Eine Auszahlung würde ohne Bewilligung ja auch nicht erfolgen.