• Ich habe zwei PfÜB-Anträge für zwei Kinder, in denen jeweils Rückstände sowie laufender Unterhalt geltend gemacht wird. Der Schuldner hat außer den beiden Kindern keine weiteren Kinder (und leistet keinen Unterhalt, klar.) Muss ich dem Schuldner neben seinem eigenen pfandfreien Betrag wechselseitig jeweils 1/2 des übersteigenden Einkommens belassen? Oder bleibt ihm in beiden Verfahren jeweils nur sein eigener pfandfreier Betrag, da die PfÜBs ja Gleichrang haben?

  • Heidiho, Biene.

    Wenn es in Deinen Befugnissen steht, die Pfänder im Gleichrang bis zum Drittschuldner zu bringen, dann bitteschön.

    In allen anderen Fällen ist Grundbedarf + 1/2 je Pfänder angezeigt.

    Horrido.

    Dies ist ein guter Tag um zu sterben. Folgt mir.

  • wenn beide PfÜBse zeitgleich erlassen werden und von der Geschäftsstelle auch zeitgleich die Zustellung vermittelt wird (was ich von dieser auch erwarte) wird auch die Zustellung durch den GV zeitgleich erfolgen, so dass die Beschlüsse dann Gleichrang haben.

    In diesem Fall wäre dem Schuldner lediglich sein Selbsbehalt zu belassen.

    Sollte eine zeitgleiche Zustellung nicht erfolgt sein, muss der Gl. mit einen entsprechenden Abänderungsantrag bei Gericht nachsteuern, so dass bei erstrangigen PfÜB der Schuldner seinen Selbstbehalt + 1/2 bekommt und bei zweitrangigen Pfüb nur noch seinen Selbstbehalt.

    Auch in dem Wissen, dass es nicht meinen Befugnissen entspricht, vermerke ich in den PfÜBsen gleichwohl wechselseitig: "Die Pfändung erfolgt im Gleichrang mit dem Verfahren 10 M ..../22"

  • Ich belasse dem Schuldner in diesen Fällen auch nur den Selbstbehalt und verfüge, dass die Geschäftsstelle die PfÜB's ausdrücklich zur gleichzeitigen Zustellung an den GV vermitteln soll.
    Sollte wider Erwarten einmal keine gleichzeitige Zustellung erfolgen, kann der nachrangige Unterhaltsberechtigte mit der Erinnerung wehren und ein Freibetrag gewährt werden.
    Bisher gab es dieses Problem bei mir aber nicht.

  • Ich belasse dem Schuldner in diesen Fällen auch nur den Selbstbehalt und verfüge, dass die Geschäftsstelle die PfÜB's ausdrücklich zur gleichzeitigen Zustellung an den GV vermitteln soll.
    Sollte wider Erwarten einmal keine gleichzeitige Zustellung erfolgen, kann der nachrangige Unterhaltsberechtigte mit der Erinnerung wehren und ein Freibetrag gewährt werden.
    Bisher gab es dieses Problem bei mir aber nicht.

    Das ist auch meine Vorgehensweise. Auch bei mir keine diesbezüglichen Probleme bisher.

  • Ich belasse dem Schuldner in diesen Fällen auch nur den Selbstbehalt und verfüge, dass die Geschäftsstelle die PfÜB's ausdrücklich zur gleichzeitigen Zustellung an den GV vermitteln soll.
    Sollte wider Erwarten einmal keine gleichzeitige Zustellung erfolgen, kann der nachrangige Unterhaltsberechtigte mit der Erinnerung wehren und ein Freibetrag gewährt werden.
    Bisher gab es dieses Problem bei mir aber nicht.

    Ebenso.

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