Ich habe eine bpD (Kabelanlagenrecht) vorliegen, in welchem die Beteiligten das fehlende Gemeinschaftsverhältnis nach Zwischenverfügung mit "je 1/2 Anteil" angegeben haben.
Das hatte ich noch nicht. Die Kommentare halten es für zulässig, wenn eine teilbare Leistung vorliegt.
Kann man das also hier so eintragen? Was meint Ihr dazu ?