Ausschlagung Fiskus als Rechtsnachfolger

  • Hallo,
    mein Erblasser ist am 07.02.2021 verstorben, der Sohn des Erblassers ist nachverstorben am 23.04.2021. Er hatte das Erbe nicht ausgeschlagen. Erbe nach dem nachverstorbenen Sohn ist der Fiskus geworden. Muss dieser nun noch als Rechtsnachfolger des Sohnes für diesen das Erbe nach meinem Erblasser ausschlagen?

    Vielen Dank und schon mal ein schönes Wochenende :)

  • Eine etwas eigenartige Frage.

    Das Ausschlagungsrecht ist vererblich, allerdings kann man nur etwas erben, was noch existiert. Es fragt sich also, ob der nachverstorbene Sohn die Erbschaft des Erstnachlasses nicht bereits (ggf. auch durch Versäumung der Ausschlagungsfrist) angenommen hatte. Dies hängt auch davon ab, wann für den Sohn die Ausschlagungsfrist begonnen hat. Hierzu enthält der Sachverhalt keine Angaben.

    Die nächste Frage ist, ob der Fiskus - unterstellt, er könnte dies noch - überhaupt kraft geerbten Ausschlagungsrechts ausschlagen will. Der Sachverhalt enthält keine Angaben dazu, ob der Erstnachlass überschuldet ist.

    Im Übrigen unterstelle ich, dass die Fiskuserbrechtsfeststellung zu Recht erfolgte.

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