Vergütung Betreuer vermögend oder nicht?

  • Hallo zusammen,

    die Betreuerin reicht ihren Vergütungsantrag und rechnet Betroffener als vermögend ab.

    Der Betreute hat ein Girokonto mit 2.312 Euro Guthaben
    Der Betreute hat eine Allianz Rentenversicherung mit einem Rückkaufswert von aktuell 4.332,34 Euro
    Der Betreute ist Eigentümer eines Hauses, das jedoch nach einem Brand unbewohnbar ist. Hier gibt sie einen Wert von 150.000 Euro an.

    Meines Erachtens kommt hier eine Festsetzung gegen das Vermögen nicht in Betracht. Die Versicherung müsste erst gekündigt werden, damit das Geld frei wird und die Immobilie verkauft.

    Wie seht ihr das?

  • Ist das Haus „eigengenutzt“, oder wohnt der Betroffene dauerhaft woanders?
    Ist die Lebensversicherung geschützt, z.B. als Sterbegeldversicherung?

    Wenn nein würde ich alles zusammenzählen. Und dann wäre der Betroffene doch vermögend. Und die Vergütung wäre aus dem Vermögen, d.h. dem Bankvermögen zu bezahlen.

  • Hallo, beim Kontostand müsste man vorab natürlich schauen, befindet sich noch Geld aus dem laufenden Kalendermonat darauf (das darf man ja bei der Vermögensberechnung nach § 90 SGB XII nicht mitrechnen, im laufenden Kalendermonat ist das ja Einkommen nach § 82 SGB XII). Aber normalerweise ist das natürlich für den laufenden Lebensunterhalt inkl KdU bereits abgehoben.

    Vermutlich liegt das dann soweit oberhalb der 5.000 €, dass die Tabellenbeträge mit Status vermögend anzusetzen wären. Ob das immer noch reicht, um den Betreuten auch als Zahlungspflichtigen zu haben, hängt natürlich davon ab, wieviele Quartale abgerechnet werden, bei 5 könnte das knapp werden.

    Dann müsste man schauen, ob das Haus verwertbares Vermögen darstellt. Das hängt hier wohl davon ab, wie hoch der Brandschaden ist (und in welcher Höhe im Falle eines Verkaufs noch Hypotheken zu bedienen wären). Und ob es überhaupt möglich wäre, das zu verkaufen.

  • Ist das Haus „eigengenutzt“, oder wohnt der Betroffene dauerhaft woanders?
    Ist die Lebensversicherung geschützt, z.B. als Sterbegeldversicherung?

    Wenn nein würde ich alles zusammenzählen. Und dann wäre der Betroffene doch vermögend. Und die Vergütung wäre aus dem Vermögen, d.h. dem Bankvermögen zu bezahlen.

    Selbst wenn es sich um ein (sonst) eigengenutztes Haus handelt, wäre die Vergütung aus dem Vermögen zu zahlen (vorbehaltlich es läge eine geschützte Versicherung vor).
    Falls das nicht der Fall ist, übersteigen Rückkaufswert und Guthaben auf dem Girokonto den Freibetrag von 5.000,- € deutlich. Der Vergütungsbetrag dürfte auch der Höhe nach vom Konto zu entnehmen sein.

    • Kontostand
    • wieviele Quartale
    • Haus verwertbares Vermögen

    Man kann das Pferd auch von hinten aufzäumen. Zumindest jedoch substantiell tragfähig.

    Aber erschreckend ist es trotzdem, dass eine einfache Suche im Bereich Betreuung 13 Seiten an Ergebnissen zu "Vergütung + vermögend" ergibt, aber dann immer noch so eine Frage ins Blaue und ohne Entscheidungsbegründung kommt.
    Von der Bandbreite der Antworten....ach, egal.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

    Einmal editiert, zuletzt von felgentreu (10. Mai 2022 um 08:54)

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