Hallo zusammen,
die Betreuerin reicht ihren Vergütungsantrag und rechnet Betroffener als vermögend ab.
Der Betreute hat ein Girokonto mit 2.312 Euro Guthaben
Der Betreute hat eine Allianz Rentenversicherung mit einem Rückkaufswert von aktuell 4.332,34 Euro
Der Betreute ist Eigentümer eines Hauses, das jedoch nach einem Brand unbewohnbar ist. Hier gibt sie einen Wert von 150.000 Euro an.
Meines Erachtens kommt hier eine Festsetzung gegen das Vermögen nicht in Betracht. Die Versicherung müsste erst gekündigt werden, damit das Geld frei wird und die Immobilie verkauft.
Wie seht ihr das?