Beitritt oder Anmeldung zum Verfahren

  • Hallo,

    es gibt ein anhängiges Versteigerungsverfahren. Der betreibende Gläubiger ist eine Bank. Wir sind die Kommune, in der das Grundstück liegt. Der erste Versteigerungstermin findet am 18.05. statt. Zum 15.05. ist die nächste Grundsteuer fällig, die bisher nicht bezahlt ist.

    Ich bin mir jetzt nicht sicher, was ich mit der Grundsteuer mache. Kann ich wegen der Fälligkeit zum 15.05. zum Verfahren beitreten? Eigentlich die die Jahresgrundsteuer ja bereits zum 01.01. entstanden.

    Danke.

    Liane

  • Vor der Fälligkeit liegen die Vollstreckungsvoraussetzungen doch noch nicht vor. Dann darf also noch nicht vollstreckt werden, also auch nicht dem Zwangsversteigerungsverfahren beigetreten werden. Eine Anmeldung der Forderung ist gleichwohl möglich und geboten (sollte die Zahlung doch noch eingehen, kann ja zum Verteilungstermin eine Minderanmeldung nachgereicht werden).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!