[quote='Bunny','Einreichung elektronischer Anträge möchte mich da mal mit einem ähnlichen Problem ran hängen....
Für die Gerichte besteht ausdrücklich keine Pflicht zur elektronischen Nutzung.
Fällt das Gericht nicht auch unter "Behörde" i.S. d. § 14b FamFG?
Ein Gerichtsvollzieher hat z.B. einen Vollstreckungsauftrag in elektronischer Form von unserem Gericht verlangt.