Mahnbescheid, Widerspruch, händische Anmerkungen: interpretieren oder nachfragen ?

  • Ein Widerspruch zum MB habe, direkt auf dem Blatt, händische Anmerkungen und Erläuterungen,

    und zwar bei den Verfahrenskosten, dort kann man "insgesamt" ankreuzen,
    - und genau da ist ein Pfeil, der geht zu handschriftlichem Text, und dort wird den Kosten dann anteilig widersprochen,
    - das scheint aber nicht ganz eindeutig zu sein ... ,

    was sollte man da tun:
    - interpretieren und dabei evtl. etwas anders auslegen, als gemeint ist,
    - oder nachfragen beim Widerspechenden ?

    (Die vorgedruckte Form wurde also händisch "abgewandelt" ... ,
    andererseits ist die vorgedruckte Form ja auch an der Stelle tatsächlich etwas starr ...)

  • Da für den Widerspruch kein Vordruckzwang gilt, müßte man beim Widerspruchsführer nachfragen, welchem Teil er genau widersprechen möchte.

    Das ist auch deswegen wichtig, weil man ja sicherlich demnächst einen Teil-VB-Antrag bekommen wird...

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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