Auflösung Verwaltungsgemeinschaft

  • Im Grundbuch ist die Verwaltungsgemeinschaft A eingetragen aufgrund Auflassung. Sie bestand aus der Stadt B und C. Nun wird mir eine Auseinandersetzungsvereinbarung von 2004 von B und C nebst Genehmigung der Kommunalaufsicht vorgelegt - zunächst nur in Kopie - in der heißt es, das Flurstück 1 geht zu 72,5 % auf B und zu 27, 5 % auf C über. Das Grundbuch ist dieszbezüglich zu ändern.
    In der damals gültigen Gemeidenordnung heißt es: Im Falle einer Auflösung regeln die Beteiligten die Auseinandersetzung durch Vereinbarung, die der Genehmigung der Kommunalaufsicht bedarf.

    Kann ich einfach, wenn ich die Unterlagen formgerecht vorliegen habe, ohne Auflassung das Grundbuch ändern. In der Gemeidneorndung ist nämlich nichts bzgl. des Übergang von Grundstücken geregelt bzw. gesagt.

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