Übererlös, Schuldnermehrheit, Forderungsübertragung

  • Sachverhalt: Vollstreckungsversteigerung gegen zwei Miteigentümer in Bruchteilseigentum zu je 1/2. Die Bruchteile sind unterschiedlich belastet. Es wird ein Zuschlag weit über dem Verkehrswert an eine Fa. erteilt.
    Die Fa. belegt das Meistgebot nicht. Heißt: Forderungsübertragung an die Gläubiger sowie Zuweisung des Übererlöses an die alten Miteigentümer, sowie Eintragung entsprechender Sicherungshypotheken.

    Soweit klar. Aber: In welchem Anteilsverhältnis haben die Miteigentümer denn Anspruch auf den Übererlös? Wegen der unterschiedlichen Belastung steht ihnen der Übererlös ja wirtschaftlich nicht zu je 1/2 zu. In den Kommentaren lese ich immer nur "Erlös bleibt unverteilt" - aber was ist das für ein Anteilsverhältnis, das dann bei der Sicherungshypothek ins Grundbuch eingetragen wird?

  • Sage ich auch.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Danke. Beim XII. Senat hätte ich derlei nicht gesucht. Die Aussage dort ist aber klar:
    "Bestand - wie hier - zuvor eine Bruchteilsgemeinschaft an dem Grundstück, besteht an der Forderung nunmehr eine Mitberechtigung nach § 432 BGB, da jeder Teilhaber vom Ersteher nur Zahlung an alle Teilhaber gemeinsam verlangen kann. Dies gilt auch dann, wenn ein Miteigentümer das Grundstück selbst ersteigert (Senatsurteil BGHZ 175, 297 = FamRZ 2008, 767 Rn. 23 f. mwN)."

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