Übererlös, Schuldnermehrheit, Forderungsübertragung

  • Sachverhalt: Vollstreckungsversteigerung gegen zwei Miteigentümer in Bruchteilseigentum zu je 1/2. Die Bruchteile sind unterschiedlich belastet. Es wird ein Zuschlag weit über dem Verkehrswert an eine Fa. erteilt.
    Die Fa. belegt das Meistgebot nicht. Heißt: Forderungsübertragung an die Gläubiger sowie Zuweisung des Übererlöses an die alten Miteigentümer, sowie Eintragung entsprechender Sicherungshypotheken.

    Soweit klar. Aber: In welchem Anteilsverhältnis haben die Miteigentümer denn Anspruch auf den Übererlös? Wegen der unterschiedlichen Belastung steht ihnen der Übererlös ja wirtschaftlich nicht zu je 1/2 zu. In den Kommentaren lese ich immer nur "Erlös bleibt unverteilt" - aber was ist das für ein Anteilsverhältnis, das dann bei der Sicherungshypothek ins Grundbuch eingetragen wird?

  • Danke. Beim XII. Senat hätte ich derlei nicht gesucht. Die Aussage dort ist aber klar:
    "Bestand - wie hier - zuvor eine Bruchteilsgemeinschaft an dem Grundstück, besteht an der Forderung nunmehr eine Mitberechtigung nach § 432 BGB, da jeder Teilhaber vom Ersteher nur Zahlung an alle Teilhaber gemeinsam verlangen kann. Dies gilt auch dann, wenn ein Miteigentümer das Grundstück selbst ersteigert (Senatsurteil BGHZ 175, 297 = FamRZ 2008, 767 Rn. 23 f. mwN)."

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