Sachverhalt: Vollstreckungsversteigerung gegen zwei Miteigentümer in Bruchteilseigentum zu je 1/2. Die Bruchteile sind unterschiedlich belastet. Es wird ein Zuschlag weit über dem Verkehrswert an eine Fa. erteilt.
Die Fa. belegt das Meistgebot nicht. Heißt: Forderungsübertragung an die Gläubiger sowie Zuweisung des Übererlöses an die alten Miteigentümer, sowie Eintragung entsprechender Sicherungshypotheken.
Soweit klar. Aber: In welchem Anteilsverhältnis haben die Miteigentümer denn Anspruch auf den Übererlös? Wegen der unterschiedlichen Belastung steht ihnen der Übererlös ja wirtschaftlich nicht zu je 1/2 zu. In den Kommentaren lese ich immer nur "Erlös bleibt unverteilt" - aber was ist das für ein Anteilsverhältnis, das dann bei der Sicherungshypothek ins Grundbuch eingetragen wird?