Pfändungsfreigabe ohne Kontopfändung

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bräuchte mal Hilfe. Ich habe hier ein Problem, bei dem ich entweder total auf dem Schlauch stehe oder ich verstehe irgendwas falsch :gruebel:
    Es wurde vor Jahren ein PfÜB erlassen. Gepfändet wurde das Arbeitseinkommen und die Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt.
    Jetzt, fünf Jahre später, beantragt der Schuldner die Pfändungsfreigabe bzgl. einer Rentennachzahlung von ca. 10.000,- € aus einer ausländischen Rente.
    Der Antrag wurde wohl schon vor ein paar Jahren im Ausland gestellt, jedoch erst jetzt verbeschieden.
    Der Schuldner ist inzwischen Rentner und bezieht kein Arbeitseinkommen mehr.
    Es ist also weder die Rente noch das Konto gepfändet. :gruebel:
    Sorry, falls das jetzt eine ganz dumme Frage ist (ich habe noch nicht so lange die Ehre mit der Vollstreckung :)), aber kann ich da überhaupt zuständig sein.

    Schöne Grüße, Ariane

  • irgendwer muss das Konto ja gepfändet haben, wenn der Schuldner nicht drankommt.
    Das hat der Schuldner zu klären und vorzutragen.

    Bei der Nachzahlung ist auch bei Pfändungen öffentlicher Gläubiger eine Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts gegeben, §§ 910, 904 ZPO.

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