TV Nichternennung Kosten

  • Hallo, habe eben das erste Mal einen Nichternennungsbeschluss nach § 2200 BGB gemacht.

    Entstehen dafür Kosten? KV-Nr. 12420 passt m.E. nicht, habe keinen passenden Gebührentatbestand gefunden und denke daher, dass dieser Beschluss gebührenfrei ergeht?

    In meinem Fall hatte der im Erbvertrag ernannte TV das Amt zunächst angenommen, dann nach längerer Zeit aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Der von ihm ernannte Ersatz-TV hat die Annahme abgelehnt - auch mit der Begründung, dass die übertragenen Aufgaben zwischenzeitlich überwiegend gegenstandslos wären. Zum Nachlass gehört Grundbesitz, habe daher nach Anhörung der Erbin einen Beschluss gemacht, dass die Ernennung eines TV durch das Nachlassgericht abgelehnt wird und die im Erbvertrag angeordnete TV damit erloschen ist.

    Es liegt kein "Antrag" der Beteiligten vor, ein Ersuchen d. Erblassers auf Ernennung habe ich verneint.

    Für die Kündigung und Ablehnung des Amtes entsteht jeweils die Gebühr nach Nr. 12410, aber für den Beschluss gibt es tatsächlich keine Gebühr, oder?

    Danke für alle Antworten:)

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