Änderungsbefugnis teilender Eigentümer

  • Hallo,

    ich hab hier eine Teilungserklärung zu prüfen. Die u.a. zur Eintragung beantragte Gemeinschaftsordnung enthält folgende "Abänderungsbefugnis:
    1. Der teilende Eigentümer behält sich die Befugnis vor, die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung noch einseitig zu ändern oder zu ergänzen.
    2. Die Gemeinschaftsordnung kann insbesondere geändert werden, wenn technische Neuerungen und Änderungen der Lebensgewohnheiten eine Änderung angebracht erscheinen lassen oder wenn sich Bestimmungen als nicht oder nur schwer durchführbar erwiesen haben. Es gelten vorrangig die gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes."

    Mir erscheint diese Änderungsbefugnis sehr allgemein und zu unkonkret gefasst. Ich hab Bauchschmerzen, bin aber unsicher, ob ich per Zwischenverfügung eine Konkretisierung verlangen kann oder die Verdinglichung schon ablehnen muss.

    Vielen Dank für Eure Gedanken dazu!

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