Aufschiebend bedingte Erbteilsübertragung und Verfügungsbeschränkung nach § 161 BGB

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen, hallo alle miteinander!

    Die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung nach § 161 BGB bereitet mir Probleme. Folgender Fall:

    A und B sind Mitglieder einer Erbengemeinschaft. A überträgt ihren Erbteil aufschiebend bedingt durch Kaufpreiszahlung auf B . Nach § 161 Abs. 1 BGB ist B vor zwischenzeitlichen anderweitigen Verfügungen von A geschützt (vgl. auch Schöner/Stöber, 16. Aufl., Rnr. 970, 2. Absatz). Beantragt ist nun die Eintragung dieser Verfügungsbeschränkung. Dies ist lt. Rechtsprechung wohl auch möglich. Allerdings habe ich keinen Text für diese Eintragung.

    Habt ihr Ideen bzw. Anmerkungen?

    Herzlichen Dank!

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